Impressum, AGBs und Urheberrecht – Abmahnung

Impressum, immer sichtbar
Impressum, ein Beispiel

Frei – aber nicht rechtsfrei: das gilt es beim Impressum zu beachten

Auf der sicheren Seite lebt es sich auch im Internet entspannter und wirtschaftlicher.

Das Internet ist zwar ein freies Medium, in dem jeder publizieren und handeln darf, doch ein rechtsfreier Raum ist die virtuelle Welt keineswegs. In aller Munde sind Abmahnungen, mit denen Websitebetreiber rechnen müssen, die sich nicht an die wettbewerbsrechtlichen Regelungen halten. Mit solch einer Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ist ein Rechtsanwalt eingeschaltet, werden dessen Kosten oft dem Betreiber der Website in Rechnung gestellt. Und das ist wahrlich kein Vergnügen! Wer vor Abmahnungen sicher sein möchte, sollte sich deshalb gut informieren und sich am besten von einem Anwalt beraten lassen.

Impressum richtig platzieren

Die Fragen, die man dem Juristen stellen kann, betreffen viele Bereiche von Website und Shop. Ein sensibler Bereich ist zum Beispiel das Impressum. Dass jede geschäftliche Website ein Impressum haben muss, ist den meisten bekannt. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen sich nur auf einer kleinen Website vorstellt, ohne dass Produkte direkt angeboten werden. Doch schon um die Erreichbarkeit des Impressums ist es auf vielen Internetseiten schlecht bestellt. Am besten ist es, wenn dass Impressum von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar ist. Kann das nicht gewährleistet werden, sollte man sich mit einem Fachanwalt beraten. Außerdem muss der Link zum Impressum gut erkennbar sein. Kleine und unleserliche Schriften oder eine versteckte Platzierung sollte man nicht wählen. Ganz unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen zeugt ein solches Vorgehen auch nicht von einer offenen Kommunikation mit dem Kunden und wird von vielen als unseriös empfunden. Weil das Impressum für jeden Besucher lesbar sein muss, sollte es auch nicht als Bilddatei hinterlegt werden. Denn dann ist es für blinde Besucher auch mit spezieller Software nicht zu nutzen.

Impressum: das gehört hinein

Genauso wichtig wie die Erreichbarkeit des Impressums sind selbstverständlich auch seine Inhalte. § 5 des Telemediengesetzes, in dem die allgemeinen Informationspflichten dargelegt sind, gibt vor, welche Daten im Impressum anzugeben sind. Dass der Name und die Anschrift des Anbieters genannt werden, liegt nahe und klingt einfach. Doch bei juristischen Personen müssen auch die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten genannt sowie unter Umständen Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und – wenn vorhanden – die Umsatzsteueridentifikationsnummer sind ebenfalls anzugeben. Gegebenenfalls gehören das zuständige Handelsregister, die zuständige Handelsregisternummer, in manchen Berufszweigen auch die zuständige Aufsichtsbehörde und andere berufsspezifische Angaben in das Impressum.

Wozu das Ganze?

Und wozu das alles? Wer interessiert sich schon für ein Impressum? Natürlich wirkt das alles auf den ersten Blick sehr formal, doch vieles erscheint einem gleich viel sinnvoller, wenn man es aus der Perspektive des Kunden betrachtet. Der möchte schließlich wissen, mit wem er es zu tun hat, bei wem er einkauft oder sich beraten lässt. Insofern macht es immer einen besseren Eindruck, wenn alle Informationspflichten erfüllt werden. Und es ist auch im Internet nicht immer das günstigste Angebot, für das Verbraucher sich entscheiden. Ein Beispiel: Ganz unabhängig von möglichen rechtlichen Problemen stören sich viele Internetsurfer auch an Kontaktformularen und möchten lieber eine E-Mail über ihr E-Mail-Programm senden. Der Vorteil ist für sie, dass sie dabei automatisch eine Kopie der gesendeten Mail speichern. Deshalb wird auch im Impressum gern nach einer E-Mail-Adresse gesucht.

AGBs

Ein anderer Bereich, in dem oft Unsicherheit besteht, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davor, diese Regelungen einfach von anderen Websites zu übernehmen, kann gar nicht genug gewarnt werden. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem stationären Handel können nicht einfach übernommen werden, weil im Internethandel ganz andere Details geregelt werden müssen. Ohne fachliche Beratung vom Anwalt sollte man seine Geschäftsbedingungen daher nicht online stellen. Optimal ist es, wenn sich Shopbetreiber auch zu Aktualisierungen regelmäßig beraten lassen – etwa wenn sich die Rechtslage geändert hat.

Seriöse Anbieter, die im Internet genau wie im Laden vor Ort auf Vertrauen und gute Geschäftsbeziehungen zu den Kundinnen und Kunden setzen, haben aber noch weitere Möglichkeiten, ihre Kunden aufzuklären. So wie dem Kunden von Angesicht zu Angesicht erklärt wird, wie lange und unter welchen Bedingungen der Einkauf umgetauscht werden kann, sollte das auch im Internet geschehen. Vielen Konsumenten erleichtert man die Kaufentscheidung, wenn man ihnen zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einfachen Worten erklärt, wie die Bestellung, der Bezahlvorgang, die Lieferung und wenn nötig der Umtausch funktionieren. Auf Nummer sicher geht man allerdings auch bei dieser Form der Kundenaufklärung, wenn man die Informationen von einem Juristen prüfen lässt.

Urheberrecht

Auch Urheberrechtsverletzungen im Internet können kostspielige rechtliche Konsequenzen haben. Die wichtigste Regel lautet: Niemals Bilder und Texte von anderen Websites einfach kopieren und auf der eigenen Website einfügen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur möglich, wenn die Erlaubnis zur Weiterverwendung der Inhalte explizit gegeben wird. Aber auch dann ist Vorsicht geboten. Denn man muss sicher sein, dass der Anbieter dieses Services auch selber über die entsprechenden Urheber- oder Nutzungsrechte verfügt. Ansonsten gilt: Alle Texte selbst schreiben, alle Fotos selbst aufnehmen. Oder auf professionelle Anbieter zurückgreifen und zum Beispiel die Nutzungsrechte für ein Bild offiziell kaufen. Das ist günstiger, als die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung zu tragen.

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